Zum Ergebnis der Akteneinsicht durch Dr. Rügemer und Dr. Mylaeus durch die Bürgerinitiative „Solingen gehört uns“ erklärt der Vorsitzende der Partei DIE LINKE. Gerd Schlupp und sein Stellvertreter Carsten Stoffel folgendes:
Das Ergebnis der Akteneinsicht zum Rathausneubau durch unabhängige Experten ist brisant: Der Vertrag verstößt möglicherweise in wesentlichen Punkten gegen geltendes Recht.
Offensichtlich wurden bei der Planung Teile der notwendigen Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht durchgeführt. Insgesamt zeichnet sich ab, das der Bau durch einen Investor – für ein Rathaus, das nach dem Ende der Mietzahlung immer noch nicht der Stadt gehört – letztlich teurer wird als der Neubau durch die Stadt selbst.
Hier stellt sich die Frage nach der Rolle der Verantwortlichen im Rathaus und in der Politik. In § 62 der GO NRW heißt es „Der Bürgermeister (in Solingen der OB) ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung der gesamten Verwaltung“. Bei der Dimension des Rathausprojektes, muss man sich fragen, ob OB Haug dieser Verantwortung gerecht geworden ist. Ähnliches gilt für die Dezernenten, aber auch für viele Ratsmitglieder. Diese müssen sich fragen lassen, ob Sie das Ihnen nach der GO NRW zustehende Akteneinsichtsrecht energisch genug beansprucht und genutzt haben, denn, eine Vergleichsrechnung mit einem Neubau durch die Stadt Solingen selbst wurde nur von einem kleinen Teil des Rates gefordert.
Wenn die von den Experten vorgebrachte Kritik zutrifft, bleibt unverständlich wieso die Bezirksregierung das Vorgehen der Stadt gebilligt hat. Hier ist zu prüfen, inwieweit das Verhalten der Bezirksregierung vom NRW Innenminister beanstandet werden muss. Die Entscheidungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung sind akribisch vom Rechnungsprüfungsamt zu durchleuchten.
Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, das sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung – ähnlich wie bei den Derivatgeschäften - auf ein Projekt eingelassen haben, ohne dessen Dimensionen zu überblicken.