25. Juni 2008 Karina Ossendorff, Gerd Schlupp

Sozialticket: Diskussion überfällig

Bereits seit längerer Zeit gibt es in vielen Städten eine Diskussion um die Einführung eines sogenannten „Sozialtickets“, das einkommensschwachen und ärmeren Bürgern die preiswerte Nutzung des ÖPNV ermöglichen soll.

„In Solingen wird diese Entwicklung offensichtlich verschlafen“, kritisiert die Vorsitzende der Linkspartei, Karina Ossendorff. „Alle Bürger haben ein Recht auf Mobilität. Ohne Mobilität verschärft sich das Risiko von Ausgrenzung und gesellschaftlicher Isolation noch mehr“, so Ossendorff weiter.

„Es ist höchste Zeit, dass dieses Thema auch in Solingen auf die Tagesordnung kommt“, ergänzt LINKE-Vorsitzender Gerd Schlupp. „Erfahrungen anderer Städte liegen bereits vor. Sowohl in Dortmund, Köln, Berlin, Hannover und Frankfurt gibt es entsprechende Regelungen für eine verbilligte ÖPNV-Nutzung. In Leipzig steht die Einführung eines Sozialtickets zum 1. August unmittelbar bevor. Auch im Verkehrsverbund Rhein-Sieg ist die Diskussion um die Einführung eines Sozialtickets angelaufen“, erläutert Schlupp.

Der vorliegende Teil des Solinger Armutsberichtes zeigt deutlich, dass immer mehr Menschen in eine schwierige finanzielle und soziale Lage geraten. Auch die Kommunalpolitik muss – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – alles tun, um diese Entwicklung zu entschärfen. Schon ein Vergleich zwischen den ca. 15 Euro, die im ALG II Regelsatz für Mobilität vorgesehen sind, und den ÖPNV-Fahrpreisen macht klar, dass hier Handlungsbedarf besteht. Denn ein Ticket 1000 (Preisstufe A) kostet ab August im Abo bereits 47,84 Euro.

Ossendorff und Schlupp:“Wir fordern die Ratsfraktionen auf, sich für die Einführung eines Sozialtickets einzusetzen. So lange eine Regelung für das gesamte VRR-Gebiet nicht erreichbar ist, muss eine Lösung auf Solinger Ebene realisiert werden.“

Nach Auffassung der LINKEN sollte ein Sozialticket nicht mehr als höchstens 15 Euro kosten und u.a. für folgenden Personenkreis gelten:

  • Empfänger von Grundsicherung und Sozialgeld nach SGB II (Hartz IV)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, SGB XII
  • Menschen mit geringen Renten oder Erwerbseinkommen (d.h., dass das Einkommen maximal 10% über dem Sozialhilfe- oder ALG II- Satz liegen darf )
  • Bewohner von Altenheimen, die wegen Sozialhilfebezug nur ein kleines Taschengeld   bekommen
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz