Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Die Novellierung des SGB II bringt auf jeden Fall Umstellungsbedarf mit sich. Im Mittelpunkt steht
derzeit jedoch die Frage, ob eine Aufgabenwahrnehmung als sogenannte „Optionskommune“
(zKT: zugelassener kommunaler Träger), oder eine Weiterführung der Arbeit in der bisherigen Form in summa der bessere Weg ist. Jenseits aller politischen Präferenzen steht fest, dass diese Entschei- dung vielfältige gravierende Auswirkung hat und deshalb mit äußerster Sorgfalt und auf fundierter Grundlage zu treffen ist.
Zu dem o.a. Themenkomplex folgende Fragen:
I. Optionskommune
a) Welche Kriterien müssen bereits vorab erfüllt werden, um sich überhaupt als Optionskommune
bewerben zu können? Ist es richtig, dass u.a. eine Zustimmung der kommunalen Vertretungs-
körperschaft, d.h. des Rates mit einer Zweidrittelmehrheit, erfolgen muss?
b) Der Gesetzgeber hat die Zahl der zugelassenen Optionskommunen begrenzt. Wieviel NRW-
Kommunen können aus diesem Grund maximal Optionskommunen werden? Wieviel Bewer-
bungen/welcher Städte sind derzeit bereits bekannt?
c) Wer entscheidet letztlich im Auswahlverfahren darüber, welche Kommunen den Zuschlag
erhalten? Wie stellt sich das Zulassungsverfahren vom zeitlichen Ablauf dar?
d) Wie unterscheiden sich beide Modelle, zKT oder gE (gemeinsame Einrichtung) als Nachfolger
der ARGE in:
- der Organisationsstruktur
- den entstehenden Kosten für die Stadt Solingen
- der Leistungserbringung/Aufgabenwahrnehmung (insbesondere für die Kunden)
- den Auswirkungen auf das Personal
- den Einfluss der Verwaltung und des Rates und seiner Gremien
- wo sieht die Verwaltung besondere Chancen oder Risiken bei beiden Modellen?
e) Gibt es eine bundesweite offizielle Evulation der Aufgabenwahrnehmung beider Modelle bis
bis zum jetzigen Zeitpunkt? (Nicht die der Bundesagentur) Wenn ja, hat sich dabei die Überle-
genheit einer Organisationsform in den wichtigsten Kriterien der Betrachtung ergeben?
II. Weiterführung der ARGE als gE (gemeinsame Einrichtung)
a) Welche Strukturveränderungen sind 2011auf jeden Fall bezüglich der bisherigen ARGE
vorzunehmen, da die Zulassungen als Optionskommune erst mit Wirkung vom 1.01.2012 in
Kraft treten?
Mit freundlichen
Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir hiermit um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Beratungs / Hilfsangebote gibt es in Solingen? Hält die Verwaltung die vorhandenen
Kapazitäten für ausreichend?
2. Wo kann ein anonymer HIV-Test durchgeführt werden?
3. Wie ist die ärztliche Versorgung gewährleistet? Gibt es Ärzte, die sich ausdrücklich zur
Behandlung von Aidskranken bereit erklärt haben? (Schwerpunktpraxen)
Ist der Verwaltung bekannt, ob es niedergelassene Ärzte gibt ,die eine Behandlung von
Aidskranken ablehnen, oder nach Erfahrungen von Betroffenen, nur erkennbar widerwillig
wahrnehmen?
4. Welche Aufgaben hat die städtische Aidsberatung bisher wahrgenommen. In welchem Umfang
wurden diese Angebote genutzt?
5. Seit wann ist die städtische Stelle der Aidsberatung unbesetzt? Sind politische Gremien
über die Nichtbesetzung dieser Stelle informiert worden? Wenn ja, wann und in welcher Form?
Ist eine Wiederbesetzung dieser Stelle geplant? Wenn nein, wer soll die dann wegfallenden
Angebote weiterführen?
6. Welche Aufgaben werden derzeit schon in Wuppertal wahrgenommen? Hält die Verwaltung
diese Lösung für die Betroffenen für zumutbar?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Die kürzlich entstandene Kontroverse zwischen einem Busfahrer und einem Fahrgast bezüglich der Mitnahme eines Kinderwagens hat erneut gezeigt, dass ein beträchtlicher Teil der Fahrgäste nur unzureichend über die geltenden Verhaltensregeln (Beförderungsbestimmungen) für Fahrgäste informiert ist.
Deshalb sind unnötige Kontroversen zwischen Fahrgästen und Busfahrern, aber auch zwischen den Fahrgästen quasi vorprogrammiert. Die diesbezüglich von den SWS getroffen Maßnahmen (siehe dazu Antwort auf die Ratsanfrage DIE LINKE vom 27.5.2010) reichen eindeutig nicht aus, da sie nur einen geringen Teil der Fahrgäste erreichen (einen Teil der Schüler u. Senioren).
Wie/wann wollen die Stadtwerke endlich sicherstellen, dass künftig möglichst alle Kunden in verständlicher, kurzgefasster Form über die wichtigsten!!! "Spielregeln" informiert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des ASGWSB am 7.09.2010:
Nach Aussagen vieler Experten gibt einen eklatanten Mangel an Fachkräften im Altenpflegebereich.
Dies wird auch in Solingen beklagt. Dazu:
1. Wie beurteilt die Verwaltung, bzw. die Bundesagentur für Arbeit diesbezüglich die Situation vor Ort? Welche Maßnahmen werden durchgeführt, geplant, um mehr Interessenten für Umschulungen, Ausbildungen etc., zum Pflegeberuf zu gewinnen? Werden zum Beispiel Jugendliche, die derzeit einen Ausbildungsplatz suchen; gezielt auf diese Berufe angesprochen?
2. Laut der Aussage einer Qualitätsbeauftragten der städtischen Altenheime in einem ST Interview: „gibt es so gut wie keine Probleme gute Kräfte zu finden“. Dagegen heißt es im Lagebericht der Altenzentren 2010 (Seite3) u.a. : „Zum einen ist es weiterhin schwer, examiniertes Personal im festen Arbeitsvertrag für die Altenzentren der Stadt Solingen zu gewinnen. Aus diesem Grund sind die Kosten für Fremdpersonal von 157 TEUR auf 429 TEUR gestiegen“. Wie stellt sich die reale Situation bezüglich der Personalproblematik in den städtischen Altenzentren tatsächlich dar?
3. In welchem Umfang wird in den städtischen Altenzentren derzeit ausgebildet? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Pflegetätigkeit durch hausinterne Maßnahmen so zu attraktivieren, dass eine bessere Personalgewinnung möglich ist und dadurch auch die Kosten für Fremdpersonal verringert werden können?
4. Wie stellt sich die Zahl der aufgelaufenen Überstunden im Pflegebereich der städtischen Altenpflege dar?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des ASGWSB am 7.09.2010:
1. Wie groß ist die Zahl der Anspruchsberechtigten für den Solingen-Pass im SGB XII Bereich
(Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit)?
2. Laut Aussage der Verwaltung ist geplant, dem o.a. Personenkreis den
Solingen-Pass auch in Zukunft zuzusenden, ohne das eine besondere Antragsstellung
erforderlich ist. Wird in diesem Zusammenhang, bzw. bei Neuanträgen auf
Grundsicherung, durch einInfoblatt umfassend über die Nutzungsmöglichkeiten des
Solingen-Passes informiert?
(Siehe dazu auch Anfrage DIE LINKE vom 12.02.2010, bzw. Protokoll ASGWSB vom 9.3.2010)
3. Nach den derzeit geltenden Regelungen steht der Solingen-Pass u.a. auch folgenden
Personenkreisen zu: Solinger Einwohner,
- „deren Einkommen die Sätze der Sozialhilfe nur geringfügig überschreitet und damit als
bedürftig gelten.“
- „die einen Barbetrag (Taschengeld) als Bewohner von Alten- und Pflegeheimen bzw.
Behindertenheimen“ erhalten.
- „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen der wirtschaftlichen
Jugendhilfe erhalten.“
Dazu:
a) Wie groß ist die Zahl der Leistungsberechtigten in den einzelnen Bereichen?
b) Wie viele Personen haben davon einen Solingen-Pass erhalten?
c) Wie wird über die Vergünstigung des Solingen-Passes informiert?
4. Solingen-Pass Nutzer können Vergünstigen bei Einkäufen im Sozialkaufhaus Schlagbaumer Straße erhalten. Weiterhin können AlltAS Angebote (Alltagsassistenz für haushaltsnahe Dienstleistungen) z.B. im Wohnbereich Hasseldelle in Anspruch genommen werden. (Siehe dazu auch Protokoll Seniorenbeirat 3.03.2010) Sind alle Solingen-Pass Inhaber über diese vergleichsweise neuen Vergünstigungen des Solingen-Passes informiert worden?
5. Der Solingen-Pass bietet auch Vergünstigungen für den Besuch von Theater und Konzerten. Diese werden allerdings kaum in Anspruch genommen. Da die Vergünstigungen jedoch nicht für alle Veranstaltungen gelten, besteht oft Unklarheit darüber welche Angebote überhaupt verbilligt genutzt werden können und welche nicht. Weiterhin stellt sich die Frage, wie die Veranstaltungsangebote den SG-Pass Nutzern so näher gebracht werden können, dass ein Anreiz für eine häufigere Nutzung dieser Angebote entsteht. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung bezüglich der o.a. Problematik?
6. Wie erklärt sich die Verwaltung, dass im Jahre 2009 nur 3000 von 14000 Anspruchsberechtigten im Rechtskreis des SGB II den Solingen-Pass in Anspruch genommen haben? Welche Maßnahmen sind inzwischen auf der Ebene der ARGE getroffen worden, um den Solingen-Pass bekannter zu machen? (Siehe dazu Anfrage vom 12.02.2010)
Wie ließe sich aus Sicht der Verwaltung bzw. ARGE – trotz unterschiedlicher Großrechnerprogramme – realisieren, dass allen SGB II Empfängern der Solingen-Pass analog dem Verfahren im SGB XII Bereich zugestellt wird?
7. Sieht die Verwaltung bezüglich der Internetinformationen des Solingen-Passes Verbesserungs- bedarf/Möglichkeiten?
8. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren mehrfach angekündigt, „mit Hilfe ortsansässiger Vereine, Unternehmen und Verbände weitere Partner zu finden, die ihre Leistungen über den Solingen-Pass vergünstigt anbieten“. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung zwischenzeitlich getroffen, um dieses Ziel zu erreichen? Was sind die Resultate dieser Bemühungen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) Hat sich die Baumschutzsatzung mit Blick auf die mit ihr verbundenen umweltpolitischen Zielsetzungen insgesamt bewährt?
2a.)Kommt es bei der Umsetzung der Baumschutzsatzung zu unverhältnismäßig häufigen Konflikten mit Bürgern?
b.)Wenn ja, haben sich dabei besondere Problemfelder herauskristallisiert, die eine punktuelle
Überarbeitung der Baumschutzsatzung sinnvoll erscheinen lassen oder reichen die bisher
vorgesehenen „Ausnahmen und Befreiungen“ (§6 Baumschutzsatzung) aus, um eine flexible,
bürgerfreundliche Handhabung der Baumschutzsatzung zu ermöglichen?
3.) Ist es richtig, dass es in Städten ohne Baumschutzsatzung, bzw. nach der Abschaffung einer
Baumschutzsatzung, zu einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Baumfällungen gekommen
ist? (z.B.: Wuppertal, Hilden)
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: Im Rahmen der Gewerbesteuer – Diskussion wird immer wieder behauptet, dass die Höhe des Gewerbesteuer – Hebesatzes ein entscheidender Faktor für Abwanderung oder Neuansiedlung von Unternehmen sei. Dazu:
1a) Welche Firmen haben nachweislich aus dem o.a. Grund in den zurückliegenden
Jahren Solingen verlassen?
b) Welche / Wieviel Firmen haben sich letztlich – trotz bereits bestehender Kontakte
mit der Wirtschaftsförderung - aus dem o.a. Grund gegen eine Ansiedlung in
Solingen entschieden?
2. Gibt es andere Indikatoren, die nachweislich, bzw. nachvollziehbar belegen, dass die
Höhe der Gewerbesteuer, das oder zumindest ein entscheidendes Kriterium für die
Standortentscheidungen von Unternehmen ist? Wie sehen diesbezüglich die
Erfahrungen vergleichbarer Städte aus?
3. Ist die von der Verwaltung durch eine Anhebung des Hebesatzes um 25 Punkte
erwartete gravierende Steuermehreinnahme auch unter Berücksichtigung von o.a.
Negativeffekten realistisch?
4. Ist die Höhe des Gewerbesteuer – Hebesatzes nahezu mit der tatsächlichen
Steuerbelastung gleichzusetzen oder gibt es zahlreiche legale steuerrechtliche
Möglichkeiten die Steuerzahlung gravierend zu reduzieren?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1a) Seit welchem Zeitpunkt ist die Stadt Solingen verpflichtet ein HSK aufzustellen?
b) Welche Gesamteinsparsumme ist seitdem durch die Realisierung von HSK-
Maßnahmen erzielt worden?
2a) Ist es richtig, dass die Zulässigkeit der Einsetzung einer „aufsichtsrechtlichen
Beratung durch den RP (nicht eines „Beauftragten“ nach §124 GO NRW) juristisch
umstritten ist?
b) Unterliegt sowohl eine gegen den Willen der Stadt - erfolgte Bestellung einer
„aufsichtsrechtlichen Beratung“, als auch die Einsetzung eines „Beauftragten“ nach
§ 124 GO NRW, der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit im Sinne von §126 GO NRW?
3) Dem RP ist neben dem HSK auch eine Liste der „freiwilligen Leistungen“ zur
Überprüfung vorzulegen. Welche bedeutsamen Einrichtungen / Leistungen und
finanziellen Zuwendungen der Stadt sind in dieser Liste aufzunehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) Welche Ziele sollen mit dem durch die SWS erarbeiteten Sicherheitskonzept
erreicht werden?
2.) Welche Einzelmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant?
3.) Welcher Personalaufwand ist zur Umsetzung des Konzeptes erforderlich? Welche
Ausbildung haben diesbezüglich die Mitarbeiter? Wie ist die Entlohnung
4.) Wann beginnt die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes?
5.) Gibt es konkrete „Beförderungsrichtlinien/Verhaltensregeln“ für Fahrgäste, aus
denen unzweideutig hervorgeht, welche Verhaltensweisen nicht gestattet? Wenn
ja, wie sollen diese Regelungen den Fahrgästen effektiver als bisher vermittelt
(Öffentlichkeitsarbeit) und auch durchgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Anfrage zur Sitzung des ASGWSB am 11.05.2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit bitten wir namens der Ratsfraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen:
1a) Sind Sterbeversicherungen in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII als geschütztes Vermögen zu betrachten?
b) Zählen die Beiträge für Sterbeversicherungen zu den Leistungen, die übernommen werden müssen, bzw. übernommen werden können?
2) Kommt es bei der Umsetzung des BVG Urteils von 9.02.2010 (Härtefallregelung für außergewöhnliche Bedarfslagen Rechtskreis SGBII) zu Konflikten / Beschwerden von Kunden?
Besteht inzwischen für ARGE und Kunden Klarheit über den Umfang der zu gewährenden Leistungen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung
des Rates am 27.05.2010:
1. Ist es richtig, dass weite Teile des Bodens im Stadion Hermann-Löns-Weg aus
Fließsand bestehen?
2. Falls ja: Ist die zum Verkauf vorgesehene Fläche trotzdem für eine Bebauung geeignet?
3. Wenn ja: Würden sich die durch die Bodenbeschaffenheit stark erhöhten „Gründungskosten“
negativ auf den vorgesehenen Verkaufserlös des Grundstückes bzw. als Baukostenerhöhung
für die Bauherrn auswirken?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Solingen 10.03.2010
Anfrage zur nächsten Sitzung des Rates am 25.3.2010
HSK: Schließung der Festhalle Ohligs und des Stadtsaales Wald
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen.
1. Von welchen Vereinen/Verbänden/Gruppen werden die Nebenräume im Stadtsaal Wald und der Festhalle Ohligs regelmäßig genutzt und in welchem Umfang?
2. Wäre aus Sicht der Verwaltung eine Verlagerung dieser Aktivitäten in andere städtische Gebäude im Stadtteil denkbar? (z.B.: Schulen) Wenn ja, welche Gebäude kommen dafür in Frage? Würden den betroffenen Nutzern höhere Kosten als bisher entstehen?
3. Welche bisher in den städtischen Hallen durchgeführten größeren Veranstaltungen (großer Saal) ließen sich aus technischen, räumlichen oder anderen Gründen nicht in andere Gebäude im Stadtteil verlagern?
4. Wäre unter Abwägung aller relevanten Aspekte das Theater und Konzerthaus für diese Veranstaltungen geeignet? Ist sichergestellt, dass das Theater und Konzerthaus auch zum jeweils gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht? Würden den betroffenen Nutzern höhere Kosten als bisher entstehen?
Mit freundlichen Grüßen
Birgül Ünlü
Ratsmitglied
Anfrage zur nächsten Sitzung des ASGWSB am 9.03.2010
Solingen-Pass Regelung im SGB XII Bereich
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des ASGWSB am 9.3.2010:
Bisher wurde den Anspruchsberechtigten im SGB XII Bereich (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) der Solingen-Pass jeweils zu Jahresbeginn automatisch zugesendet.
Nun hat die Verwaltung offensichtlich völlig überraschend ihre Vorgehensweise verändert. Künftig sollen SGB XII Bezieher den Solingen-Pass, - wie im SGB II Bereich – nur auf
Anfrage / Nachfrage erhalten.
Dazu:
1. Wieso ändert die Verwaltung die bisherige Regelung?
2. Warum sind die Betroffenen über diese Neuregelung in keiner Weise vorab informiert worden?
3. Wer hat die Neuregelung angeordnet?
4. Werden neue Leistungsberechtigte im SGB XII Bereich im Rahmen der Antragsstellung
automatisch über den Solingen-Pass informiert? Oder geschieht dies ähnlich wie im SGB II
Bereich (ARGE) nur auf Nachfrage?
5. Werden allen Solingen-Pass Nutzern schriftliche Informationen (Infoblatt) zur Verfügung
gestellt, die über die verschiedenen Vergünstigungen detailliert informieren?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des ASGWSB am 9.3.2010:
Laut einer Informationsvorlage für den AGSW (18.2.2009) wurden 2008 „bei einem geschätzten Gesamtbedarf von 15000 Pässen nur 4000 ausgegeben“. Da nicht vorstellbar ist, das nur ein geringer Teil der Anspruchsberechtigten an den Vergünstigungen des Solingen-Passes interessiert ist, lässt sich begründet vermuten, dass zumindest im SGB II Bereich unzureichend über den Solingen-Pass informiert wird.
Dazu folgende Fragen:
1. Wie groß ist die Zahl der Anspruchsberechtigten im SGBII (ALGII) Bereich?
2. Wie viele Personen haben davon 2009 einen Solingen-Pass erhalten?
3. Bürger, die Leistungen nach SGBXII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) erhalten, bekommen den Solingen-Pass ohne gesonderten Antrag - quasi automatisch – zusendet. Für ALGII Bezieher ist jedoch eine Antragsstellung erforderlich.
a) Gibt es eine eindeutige, schriftliche Dienstanweisung an die ARGE-Mitarbeiter, jeden Anspruchsberechtigten unaufgefordert auf den Solingen-Pass hinzuweisen?
b) Wenn ja: wird, bzw. wurde die Einhaltung dieser Dienstvorschrift überprüft?
4. Wäre eine dem Verfahren bei SGB XII Beziehern entsprechende Lösung aus Sicht der Verwaltung nicht der bessere Weg?
Hält die Verwaltung eine diesbezügliche Neuregelung für sinnvoll und durchführbar?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE Solingen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur o.g. Ratssitzung:
1. Beabsichtigt der OB angesichts der fortgesetzten Probleme mit der S1 auch persönlich Gespräche mit VRR und DB Vertretern aufzunehmen?
2. Gibt es in diesem Zusammenhang eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen Verwaltung, den drei Solinger Landtagsabgeordneten, sowie dem Bundestagsabgeordneten?
3. Welche über Beschwerden hinausgehende Reaktions-/ Sanktionsmöglichkeiten sieht die Verwaltung für Stadt und VRR im Falle einer fortgesetzt vertragswidrigen (VRR-DB) Leistungserbringung durch die DB?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Ratsfraktion DIE LINKE bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen
zur oben genannten Ratssitzung:
- Was ist der Anlass für den Wegfall einer Stelle in der Agenda – Geschäftsstelle?
- Ist geplant, diese Stelle zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu besetzen? Wenn ja, wann?
- Wenn nein: Wie will die Verwaltung eine qualifizierte Fortsetzung des bisher so erfolgreichen Agenda – Prozesses gewährleisten?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Anfrage zur Sitzung des Rates am 25.02.2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen zur oben genannten Ratssitzung:
Aus einer Vorlage für den Betriebsausschuss Dienstleistungsbetriebe (12.02.2010) geht hervor,
dass es massive Probleme bei der Finanzierung der Bauunterhaltung gibt. In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. Wie hoch ist
a) der Reparaturstau
b) der Sanierungs- / Modernisierungsstau bei allen im Besitz der Stadt befindlichen Gebäuden insgesamt?
2. Welche Finanzmittel wären aus Sicht der Finanzverwaltung erforderlich, um zumindest die
dringendsten Arbeiten zeitnah erledigen zu können und damit den drohenden Verfall von Gebäuden zu vermeiden?
3. Wie stellt sich die Gesamtsituation bezüglich der Bauunterhaltung bei Schulen und Sporthallen dar?
4. Mit Blick auf die HSK Diskussion :
Zählt die angemessene Etatisierung von Finanzmitteln für die Bauunterhaltung städtischer
Gebäude zu Pflichtaufgaben oder den sogenannten „freiwilligen Leistungen“?
Sind auch hier zwingende Einsparvorgaben des RP denkbar?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
1. Wann wird die Verwaltung das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept den politischen Gremien vorstellen?
2. Plant die Verwaltung im Rahmen dieses Konzeptes auch auf eine Erweiterung / Vereinheitlichung der Öffnungszeiten der Innenstadt-Parkhäuser hinzuwirken?
3. In Ohligs soll im Zusammenhang mit der Eröffnung des neuen Parkhauseses auch eine Ermäßigungsregelung für Parkgebühren im Parkhaus eingeführt werden.
Sieht die Verwaltung Ermäßigungsregelungen für Parkgebühren grundsätzlich auch für andere Stadtteile als realisierbar an? Gibt es diesbezüglich Planungen oder Gespräche mit Vertretern
des Handels bzw. der Interessengemeinschaften der Stadtteile?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Manfred Gräwert
Ausschussmitglied
Solingen, 19.01.2010
Anfrage zur nächsten Sitzung des Rates am 4.02.2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen zur oben angeführten Ratssitzung:
Anfrage zum Themenkomplex HSK/Haushaltsverfügung des RP
1. Welche akuten Auswirkungen hat die Haushaltsverfügung des RP auf die freiwilligen
Leistungen der Stadt an Vereine und Verbände?
a) Werden ab sofort Zahlungen gekürzt oder ganz ausgesetzt? Wenn ja, bei welchen
Vereinen / Verbänden und im welchem Umfang?
b) Sind derartige Maßnahmen bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes ein
Geschäft der laufenden Verwaltung oder ist in jedem Einzelfall die Zustimmung der
zuständigen politischen Gremien erforderlich?
2. Welche bereits geplanten Investitionen sind von der Haushaltsverfügung des RP betroffen
und von daher zurück zustellen?
3. Der letzte Abschnitt der Haushaltsverfügung des RP lautet:
„Bei sämtlichen Ratsbeschlüssen mit finanziellen Auswirkungen für die Stadt Solingen,
die nicht den haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen – dies kann auch die Ablehnung
von Konsolidierungsmaßnahmen betreffen – sind Sie als Oberbürgermeister der Stadt
Solingen gehalten , Ihrer Pflicht zur Beanstandung gemäß §54 Abs. 2GO NRW
nachzukommen. Auf § 122 Abs.1 GO NRW wird hingewiesen.“
Wie interpretiert die Verwaltung den Satz: „ dies kann auch die Ablehnung von gebotenen
Konsolidierungsmaßnahmen betreffen“? Bedeutet dies unter Umständen indirekt, dass der
Rat selbst Konsolidierungsvorschlägen zustimmen müsste, die auf mehrheitliche
Ablehnung stoßen?
4. Insbesondere die Bestellung eines Beauftragten (§124GO) greift tief in das
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden ein. In der politischen Diskussion ist in diesem
Kontext oft pauschal von der Einsetzung eines „Sparkommissars“ die Rede. Wie stellt
sich die Situation bei einer differenzierten Betrachtungsweise dar?
Insbesondere:
a) Wann kommt die Bestellung eines Beauftragten überhaupt in Betracht?
b) Kann die Bestellung eines Beauftragten quasi als Verwaltungsakt oder nur im
Einvernehmen mit den Kommunen erfolgen?
Wie sieht diesbezüglich die bisherige Praxis des RP aus?
c) Welcher Unterschied besteht zwischen der Bestellung eines „Beauftragten“ und der
Zuweisung einer „aufsichtsrechtlichen Beratung“? Wie sieht die bisherige
Vorgehensweise des RP aus?
5. Im Rahmen der HSK Diskussion ist immer wieder von einem Konsolidierungsvolumen von
45 Millionen Euro die Rede. Allerdings scheint in Teilen der Öffentlichkeit keine Klarheit
darüber zu bestehen, in welchem Zeitraum diese Summe zu erwirtschaften ist. Wie stellt
sich die Sachlage dazu dar?
6. Laut Leitfaden des RP „ Maßnahmen und Verfahren der Haushaltssicherung“ müssen die
Hebesätze der Realsteuern(Grundsteuer und Gewerbesteuer) bezogen auf die
Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnittes
festgesetzt sein. Ist dies in Solingen derzeit der Fall?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Solingen, 14.01.2010
Anfrage zur nächsten Sitzung des ASW am 26.1.2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um die Beantwortung folgender Anfrage:
Laut Beschluss des ASW (29.10.2008) sollen künftig an allen Schulen
der SEK I sukzessive integrative Lerngruppen eingerichtet werden.
Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt:
„als verlässliche Planungsgrundlage zur gerechten Verteilung Aufnahmequoten zu entwickeln und hierüber den Ausschuss zeitnah zu informieren.“
In diesem Zusammenhang:
1.) An welchen Solinger Schulen mit SEK I sind bereits integrative
Lerngruppen eingerichtet?
2.) An welchen Schulen der SEK I ist die Einrichtung solcher Gruppen
für welchen Zeitpunkt geplant?
3.) Wie ist der Sachstand bezüglich des o.a. Ausschussbeschlusses
(Aufnahmequoten)?
4.) Gibt es inzwischen ein Gesamtkonzept,
das – unabhängig von der Frage der Aufnahmequoten -
a) den personellen
b) den sächlichen
c) den räumlichen Sachbedarf
für die Umsetzung eines „flächendeckenden“ gemeinsamen Lernens
detailliert und unter Berücksichtigung der Finanzierungsfragen darstellt?
Wenn nein, ist ein solches Konzept geplant?
5.) Wie stellt sich die Einführung eines gemeinsamen Unterrichtes
insgesamt im Primarbereich dar?
6.) Orientieren sich die bisher eingeführten Projekte gemeinsamen
Lernens an dem neueren Konzept der sogenannten
„inklusiven Pädagogik“?
7.) Plant die Verwaltung (unter der Voraussetzung eines ähnlich hohen
Bedarfes an Gesamtschulplätzen wie bisher) nach Ermittlung der
Anmeldezahlen dem Ausschuss konkrete Lösungsmodelle zur
Einrichtung einer weiteren Gesamtschule vorzuschlagen?
Mit freundlichen Grüßen
Birgül Ünlü
Sprecherin im ASW
Ausübung der Heimaufsicht nach Wohn und -Teilhabegesetz (WTG) NRW
(Hier insbesondere in Einrichtungen der Altenpflege)
1. In §12 WTG werden die personellen Anforderungen bezüglich
der quantitativen (!)Personalausstattung nur vage formuliert.
Daraus ergibt sich indirekt offensichtlich ein
Ermessensspielraum für die Bewertung durch die Heimaufsicht.
Nach welchen Kriterien beurteilt die Heimaufsicht ob die
Gesamtzahl (nicht Qualifikation)des Pflegepersonals ausreichend ist oder nicht?
2. Welche Arbeitsteilung bzw. Zusammenarbeit besteht bezüglich
der Heimaufsicht zwischen Stadt und MdK?
3. Plant die Verwaltung an ihrer zwar gesetzeskonformen, aber
nach Ansicht vieler Experten, völlig unzureichenden Praxis
festzuhalten und die Einrichtungen im Regelfall nur einmal
jährlich zu überprüfen? (§18 WTG)
4. a) Erfolgen die Überprüfungen grundsätzlich unangemeldet?
b) Finden die Überprüfungen auch Nachts oder an
Wochenenden statt?
5. Wie oft soll der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht dem ASGWSB
vorgelegt werden?
6. In welcher Form bzw. in welchem Umfang sollen der
Tätigkeitsbericht/Prüfungsergebnisse
von städtischer Heimaufsicht und /oder MdK:
a) der Öffentlichkeit
b) innerhalb der Einrichtungen Bewohnern und Angehörigen
zur Verfügung gestellt werden? (§20 WTG)
7. Werden die städtischen ! Alteneinrichtungen
a) im Regelfall nur durch die städtische Heimaufsicht oder auch
durch den MdK überprüft?
b) Falls nur Überprüfungen durch die Heimaufsicht erfolgen :
Werden die Prüfungsergebnisse der Bezirksregierung vorgelegt?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender
Anfrage zur Sitzung des Rates am 19.11.2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen in der
oben genannten Sitzung :
1. Nach Auskunft von Bahnnutzern kommt es es nach wie vor zu häufigen Verspätungen
der S7. Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung die Pünktlichkeitsentwicklung im Jahre
2009 bezüglich dieser Linie dar?
2. Welche Initiativen hat die Verwaltung in den zurückliegenden Monaten ergriffen, um die
DB zur Verbesserung der Situation zu bewegen?
3. Was haben die Vertreter der Stadt im VRR, sowie die Solinger Landtagsabgeordneten in
den zurückliegenden Monaten bezüglich der S7 Problematik unternommen?
4. Ist absehbar , welche Auswirkungen der demnächst erfolgende Fahrplanwechsel auf die
S7 haben wird?
Mit freundlichen Grüßen
GERD SCHLUPP
Fraktionsvorsitzender
Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.12.2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen zur oben angeführten Ratssitzung:
-Rekommunalisierung der Stadtwerke Solingen-
1. Wäre ein Rückkauf der 49,9% Anteile der MVV AG an den SWS mit Blick auf die bestehende
Rechts/Vertragslage jederzeit möglich?
2. Welche finanziellen und organisatorischen Aufwendungen von Stadt/SWS wären für einen
Rückkauf erforderlich?
3. Wäre ein Rückkauf trotz der drohenden Überschuldung der Stadt durch die kommunale
Aufsichtsbehörde (RP) überhaupt genehmigungsfähig?
4. Welche Auswirkungen würden sich bei einem Rückkauf für :
a) den städtischen Haushalt
b) die wirtschaftliche Lage der SWS
c) die Finanzierung des ÖPNV
d) die Organisationsstruktur/Geschäftsbereiche der SWS ergeben?
5. Würde ein Rückkauf die Chancen für den mittelfristigen Aufbau einer eigenständigen
Energieerzeugung/Vermarktung erhöhen?
6. Würde ein Rückkauf denkbare Kooperationen mit anderen Stadtwerken erleichtern oder
erschweren? Mit welchen Stadtwerken sind nach dem Scheitern des angestrebten RBSV
Kooperationen noch denkbar und in welchen Geschäftsbereichen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schlupp
Fraktionsvorsitzender