Anfrage an den ASGGT zu Unterbringungskosten für Geflüchtete in Übergangsheimen, 28.11.2025

Felix Wiese

Die Stadt übernimmt die Unterbringungskosten, solange keine Arbeit aufgenommen wurde – danach müssen Betroffene selbst zahlen. Zum 1. November 2025 sind die Kosten für Not- und Gemeinschaftsunterkünfte massiv gestiegen. Unsere Fraktion wollte es genau wissen: Wie hoch sind die monatlichen Pro-Kopf-Kosten, wie haben sich die Pauschalen entwickelt – und drohen weitere Erhöhungen?

Solange geflüchtete oder zugewiesene Personen noch keiner Arbeit nachgehen, übernimmt die Stadt die Kosten für ihre Unterbringung. Sobald sie jedoch eine Beschäftigung aufnehmen, müssen sie die Wohnkosten selbst tragen.

Zum 1. November 2025 kam es im Vorfeld einer entsprechenden Anfrage im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe zu einer erheblichen Kostensteigerung bei den Unterkünften. Besonders betroffen sind Notunterkünfte, deren Kosten sich nahezu verdreifacht haben. Noch stärker fiel der Anstieg bei Gemeinschaftsunterkünften aus – hier haben sich die Ausgaben mehr als verfünffacht.

Aus diesem Grunde fragte unsere Fraktion konkret nach, wie viel es pro Person pro Monat kostet, in einem Übergangsheim untergebracht zu werden, wie sich die Preise/Pauschalen im letzten Jahr verändert haben (aufgeschlüsselt nach Monat) und ob und in welchem Umfang mit weiteren Erhöhungen zu rechnen ist. 

Die Anfrage wurde am 05.02.2026 schriftlich beantwortet. 

Den Link zu unserer Anfrage findet ihr: Download

Die Beantwortung vonseiten der Stadtverwaltung gibt es an dieser Stelle: Download

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